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14. Januar 2017

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

2017-jugendmedienschutzDen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gibt es seit 2003. Er verbindet erstmals die Jugendmedienschutzbestim-mungen, die früher im Rundfunkstaats-vertrag und im Staatsvertrag über Medien-dienste getrennt geregelt waren. Es geht dabei um den einheitlich Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die deren Entwicklung und Erziehung beeinträch-tigen oder gefährden und um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Angeboten, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. Zuständig dafür sind alle deutschen Bundesländer. Eine erste Novellierung scheiterte 2010 an den Einsprüchen von Nordrhein-Westfalen, Streitpunkt war die Alterskennzeichnung von Websites. 2015 wurde ein Kompromiss gefunden, der im Oktober 2016 in Kraft getreten ist. In der Reihe „NomosKommentar“ gibt es jetzt ein umfangreiches Werk, das den novellierten Staatsvertrag in vielen Details kommentiert. Herausgeber sind der Justiziar der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Roland Bornemann, und der Justiziar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Prof. Murad Erdemir. Sie werden in den Kommentaren von neun Fachleuten aus verschiedenen Bundesländern unterstützt. Mit fast 500 Seiten hat das Buch einen beeindruckenden Umfang. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert den Zugang bei speziellen Fragestellungen. Mehr zum Buch: product=13210