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06. November 2013

Filmrecht 1919 bis 1939

2013.FilmrechtDie Frankfurter Rechtsanwältin Astrid Ackermann kommentiert in diesem schmalen Buch kurz und verständlich die Entwicklung des Filmrechts in Detschland vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Ihre Zäsur ist das Jahr 1929, in dem der Übergang vom Stummfilm zum Tonfilm stattfand. Der Blick ist vor allem auf die soziologische und rechtliche Entwicklung gerichtet. Es geht um die Filmzensur und um das Urheber- und Vertragsrecht. Entscheidende Veränderungen waren natürlich mit der Machtüber-nahme der Nationalsozialisten 1933 verbunden. Das Lichtspielgesetz vom 12. Mai 1920 und das Reichslichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 werden präzise erläutert und sind im Anhang abgedruckt. Für eine erste Einführung ins Thema ist die Publikation gut geeignet. Mehr zum Buch: productview.aspx?product=21074