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19. Juli 2017

Rundfunkveranstalter und freie Produzenten

„Das Verhältnis zwischen Rundfunkveranstaltern und freien Produzenten im Lichte der Filmförderung“ ist Thema einer juristischen Dissertation, die 2016 an der Universität Freiburg entstanden ist. Marion Fischer wirft darin einen Blick zurück auf die rechtlichen Rahmen-bedingungen des deutschen Filmförderungsgesetzes, das vor rund fünfzig Jahren, am 1. Januar 1968, in Kraft getreten ist und seither in regelmäßigen Abständen novelliert wurde. Im ersten Kapitel liefert die Autorin die notwendigen Begriffsklärungen: Film, Produzent, Filmförderung. Ihr Text über „Geschichte, Struktur und Umfang der deutschen Filmförderung“ (S. 39-56) ist in diesem Zusammenhang konzise und informativ. Sie unterscheidet dabei vor allem zwischen Bundesfilm-förderung und Förderung auf Länderebene, bei der sie sich auf den FilmFernsehFonds Bayern und die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen konzentriert. Im zweiten Kapitel stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Filmförderung durch die Rundfunkveranstalter im Mittelpunkt. Es wird dabei nach der Gesetzgebungskompetenz für das Filmförderungsgesetzt gefragt und nach der Verfassungsmäßigkeit des Filmabgabensystems (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts 2009 und Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts 2014). Im dritten Kapitel geht es um die Auswertung geförderter Filme durch die Rundfunkveranstalter, um das Verhältnis von Vergütung zu Rechteübertragung, um spezielle Regelungen, um Lösungsansätze und Verbesserungsvorschläge. Hier wird auch auf die rechtliche Praxis in anderen Ländern (Frankreich, Großbritannien, USA) hingewiesen. Der Text bleibt durchgehend auf einer juristischen Ebene und wird nicht mit Beispielen konkretisiert. Es wird trotzdem sehr deutlich, wo die Differenzen der Interessen zwischen Rundfunkveranstaltern und freien Produzenten liegen und dass es vieler Kompromisse bedarf, um zu einer Solidarität zu finden. Mehr zum Buch: product=27612